Als Gründe gelten Krankheit, schwere Krankheit oder Todesfall in der Familie, Militär- und Zivilschutzdienst, längerer Aufenthalt ausserhalb der Gemeinde oder andere wichtige Gründe.
Entschuldigungen sind innert 5 Tagen schriftlich unserem Aktuar Patric Schlegel einzureichen (per Email: patric.schlegel@alphainfo.ch, Fax, Post oder Fach)
Bitte Art und Datum der Übung sowie Grund der Absenz im Kommentar angeben !
Für Abmeldungen ist zusätzlich der Übungsverantwortliche zu benachrichtigen.
Zu erwähnen ist, dass die meisten Angehörigen unserer Feuerwehr einen sehr guten Übungsbesuch aufweisen. Da unser Übungsprogramm nur die mindestens geforderte Übungsanzahl aufweist, wird ein 100% Übungsbesuch erwartet. Die meisten Übungen können in einer anderen Gruppe vor- oder nachgeholt werden. Jede Übungsabsenz muss schriftlich entschuldigt werden.
Das Kdo entscheidet über den Grad der Diensterfüllung!
Die folgenden Regeln werden angewandt:
Unentschuldigte Übungen werden mit Fr. 20.- pro Übung gebüsst. Vollständig erfüllt hat, wer mindestens 80% seines persönlichen Übungsprogramms besucht hat. Wer nur 60-80% der persönlichen Übungen absolviert hat, dem wird das Feuerwehrjahr nicht angerechnet. Wer weniger als 60% seiner Übungen besucht hat, muss für das entsprechende Übungsjahr die Feuerwehrersatzabgabe bezahlen.
(in Grenzfällen werden natürlich auch weitere Dienste für die Feuerwehr berücksichtigt)
Hiermit soll es sich nicht um eine Strafe handeln, sondern um Regeln die für alle gleich angewandt werden um die Einsatzbereitschaft, im Besonderen die Ausbildung, unserer Feuerwehr zu gewährleisten.